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ArbG Frankfurt/Main, 27.04.2018 - 8 Ca 6161/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.04.2018 - 8 Ca 6161/17
- LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18
Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit …
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2018 - 8 Ca 6161/17 - unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.Gegen den Schuldner wird zur Erzwingung der Verpflichtung aus Ziff. 4 des gerichtlichen Vergleichs vom 24. Oktober 2017 - 8 Ca 6161/17 -, nämlich dem Gläubiger ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 (in Worten: Eintausend und 0/100 Euro) verhängt.
Der Schuldner (im Folgenden: Beklagter) und der Gläubiger (im Folgenden: Kläger) haben im schriftlichen Verfahren am 24. Oktober 2017 in dem Rechtsstreit 8 Ca 6161/17 auszugsweise den folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen:.